TIPP
Um den Verfahrensablauf zu klären nehmen Sie bitte vorab Kontakt mit dem zuständigen Standesamt auf!
Nach Durchführung der Totenbeschau durch eine Ärztin oder einen Arzt muss die Anzeige des Todesfalls beim Standesamt durchgeführt werden. Hier erhalten Sie auch die Sterbeurkunde.
Die Anzeige des Todesfalls muss spätestens am nächsten Werktag erfolgen.
Zuständige Stelle ist die Personenstandsbehörde, die für den Sterbeort (z.B. Standort des Spitals oder des Altersheimes) örtlich zuständig ist
Die Person, welche die Anzeige erstattet, muss sich mit einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen. Dem Standesamt sind die von der Totenbeschauärztin/vom Totenbeschauarzt ausgestellte "Anzeige des Todes" und die darin enthaltene "Todesbescheinigung" zu übergeben.
Die Eintragung ins Zentrale Personenstandsregister (ZPR) nimmt die Standesbeamtin/der Standesbeamte vor. Nach der Eintragung im Zentralen Personenstandsregister folgt die Standesbeamtin/der Standesbeamte die Urkunde über den Sterbefall aus.
Erforderliche Unterlagen
- Formular "Anzeige des Todes"
- Eigener amtlicher Lichtbildausweis
- Personaldokumente der Verstorbenen/des Verstorbenen – soweit vorhanden:
- Geburtsurkunde
- Nachweis der Staatsangehörigkeit oder Heimatschein (Heimatrollenauszug)
- Heiratsurkunde oder Partnerschaftsurkunde
- Bei Geschiedenen: zusätzlich
- Scheidungsbeschluss bzw. Scheidungsurteil
- Bei eingetragenen Partnerinnen/eingetragenen Partnern: zusätzlich
- Urteil über die Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft
- Eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade
Kosten
- Anzeige: gebührenfrei
- Ausstellung einer Sterbeurkunde:
- Bundesgebühr: 7,20 Euro
- Bundesverwaltungsabgabe: 2,10 Euro
- Todesbestätigung (für die Sozialversicherung): gebührenfrei