- Niederschriften über die Sitzungen des Gemeinderates werden erst nach Unterfertigung durch die dazu bestellten Organe rechtskräftig und können erst danach in die Homepage aufgenommen werden.
- Niederschriften über Sitzungen bzw. Verhandlungsgegenstände des Gemeinderates bei denen die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde, unterliegen der Geheimhaltung und dürfen nicht veröffentlicht werden.
- Personenbezogene Daten und Angaben in den Protokollen, die auf Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten von Personen schließen lassen, wurden aus Gründen des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre oder wirtschaftlichen Interessen der betroffenen Personen gelöscht.
- Die Verwendung der auf der Gemeindehomepage eingestellten Niederschriften ist nur für den persönlichen Gebrauch des jeweiligen Internetnutzers bestimmt. Die Vervielfältigung und Weitergabe dieser Dokumente oder von Teilen davon bedarf der Zustimmung der Gemeinde Dellach im Drautal.
- Jeder Person steht nach § 45 Abs. 6 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung das Recht zu, in die Originale der endgültigen Niederschriften von öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates während der Amtsstunden Einsicht zu nehmen bzw. gegen Ersatz der Kosten auch Abschriften und Kopien herzustellen.
Hinweis: Durch Anklicken der jeweiligen Jahreszahl gelangen Sie zu den einzelnen Sitzungsniederschriften!