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Aufgrund der herrschenden Witterungsverhältnisse - Trockenheit - die die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden besonders begünstigen, ist jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich ab sofort und bis auf weiteres VERBOTEN.
Verordnung[1][1].pdf herunterladen (0.71 MB)
03.04.2023