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Dellach
im Drautal

Verordnung "Verbot des Feueranzündens"

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Verbot des Feueranzündens

Aufgrund der herrschenden Witterungsverhältnisse - Trockenheit - die die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden besonders begünstigen, ist jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich ab sofort und bis auf weiteres VERBOTEN.

Verordnung[1][1].pdf herunterladen (0.71 MB) 

03.04.2023

letzte Änderung am 26.04.2024 08:54:22