GdeWappen

Dellach
im Drautal

Kärnten Bonus 2022

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Kärnten Bonus 2022

Alle Kärntnerinnen und Kärntner, die keine soziale Unterstützung beziehen, aber unter die genannten Einkommensgrenzen fallen und den Antrag nicht digital bzw. online beantragen möchten, können sich ab 1. Oktober bis 30. November 2022 an ihre Wohnortgemeinde wenden. Die Antragsstellung erfolgt dann analog mit Hilfe der Gemeinde.

Wenn Sie bereits mindestens eine der Sozialleistungen Wohnbeihilfe, Familienförderung, Heizzuschuss, Sozialhilfe erhalten, ist kein Antrag erforderlich, da dann die Auszahlung des Kärnten Bonus 2022 automatisch erfolgt.

Der Kärnten Bonus in der Höhe von 200€ ist eine einmalige zusätzliche Unterstützung des Landes Kärnten für einkommensschwache Haushalte/Personen.


Die Einkommensgrenzen für den „Kärnten-Bonus“ im Detail

  •   Personen/Haushalte (alleinstehend/alleinerziehend) mit einem monatlichen Netto-Einkommen bis zu 1.328 Euro
  •   Personen/Haushalte (Paar) mit einem monatlichen Netto-Einkommen bis zu 1.992 Euro
  •   Für jedes weitere Haushaltsmitglied erhöht sich die Einkommensgrenze um je 400 Euro netto.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Identitätsnachweis (Führerschein, Reisepass oder Personalausweis) des/der AntragstellerIn
  • Gegebenenfalls Nachweis der Kontoinhaberschaft (Beispielsweise Bankbestätigung, Kontoauszug)
  • Einkommensnachweis des/der AntragstellerIn
  • Sofern weitere/n Person/en im Haushalt, deren Einkommensnachweis/e
  • Nachweis Aufenthaltstitel sofern kein/e österreichische/r StaatsbürgerIn

Kärnten_Bonus_-_Richtlinien.pdf herunterladen (0.64 MB)

10.10.2022

letzte Änderung am 13.05.2024 17:04:26