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Alle Kärntnerinnen und Kärntner, die keine soziale Unterstützung beziehen, aber unter die genannten Einkommensgrenzen fallen und den Antrag nicht digital bzw. online beantragen möchten, können sich ab 1. Oktober bis 30. November 2022 an ihre Wohnortgemeinde wenden. Die Antragsstellung erfolgt dann analog mit Hilfe der Gemeinde.
Wenn Sie bereits mindestens eine der Sozialleistungen Wohnbeihilfe, Familienförderung, Heizzuschuss, Sozialhilfe erhalten, ist kein Antrag erforderlich, da dann die Auszahlung des Kärnten Bonus 2022 automatisch erfolgt.
Der Kärnten Bonus in der Höhe von 200€ ist eine einmalige zusätzliche Unterstützung des Landes Kärnten für einkommensschwache Haushalte/Personen.
Die Einkommensgrenzen für den „Kärnten-Bonus“ im Detail
Dem Antrag sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Kärnten_Bonus_-_Richtlinien.pdf herunterladen (0.64 MB)
10.10.2022