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Dellach
im Drautal

Landtagswahl 2023: Jetzt Wahlkarte beantragen

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Wahlkartenantrag.at

Am Sonntag, 05. März 2023, findet die Landtagswahl statt. 

Wenn Sie am Wahltag nicht in Ihrem zuständigen Wahllokal wählen können (zum Beispiel wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen, …), haben Sie die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte per Briefwahl an der Wahl teilzunehmen.

Es gibt drei Möglichkeiten eine Wahlkarte zu beantragen:

  • persönlich in der Gemeinde (Ausstellung ab Mitte Februar möglich!)
  • schriftlich mit der personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder
  • elektronisch im Internet unter https://www.wahlkartenantrag.at/

mittels:

  • ID Austria / Handy-Signatur
  • Antragscode (dieser wird Ihnen mit der amtlichen Wahlinformation zugestellt)
  • Reisepassnummer (österr. Reisepass)
  • Gescannter Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) 

Die Zustellung der Wahlkarte erfolgt anschließend per Post. 

NEU: Onlinebeantragung über die App "Digitales Amt" sowie über die Website Oesterreich.gv.at. (nur mittels ID Austria/Handy-Signatur möglich)


Letztmögliche Termine für einen Wahlkartenantrag:

  • Schriftlicher Antrag oder Online-Antrag: bis Mittwoch, 01. März 2023
  • Persönlicher Antrag: bis Freitag, 03. März, 12.00 Uhr
  • Hinweis: Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden!

Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit dieser Ihre Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise Sie wählen möchten! 

Ohne Wahlkarte können Sie ausschließlich in Ihrem Wahllokal am Wahltag (05. März 2023) oder am Vorwahltag (24. Feber 2023) Ihre Stimme abgeben.

Stimmabgabe

Wahlkarten von Wahlberechtigten der Gemeinde Dellach im Drautal können am Wahltag bis spätestens 12:00 Uhr im Wahllokal der Volksschule abgegeben werden, oder müssen über den Postweg bis zum Wahltag bei der Gemeindewahlbehörde eingelangt sein, um für die Landtagswahl 2023 gültig zu sein.

Achtung

Bei der Stimmabgabe im eigenen Wahllokal trotz Ausstellung einer Wahlkarte muss die Wahlkarte unbedingt mitgenommen werden! Für eine verlorene Wahlkarte darf kein Duplikat ausgestellt werden!

02.03.2023

letzte Änderung am 26.04.2024 08:54:22