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Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!
Aufgrund einer EU-Verordnung ist Österreich verpflichtet Personalausweise ab 2. August 2021 mit eingebauten Chip auszustatten. Auf diesem Chip werden das Lichtbild, die personenbezogenen Daten und zwei Fingerabdrücke des jeweiligen Inhabers (analog zum Reisepass) gespeichert und somit die Fälschungssicherheit erhöht. Diese Änderung betrifft Personalausweise für Personen ab dem 12. Geburtstag (ab diesem Zeitpunkt müssen bei Antragsstellung zwei Fingerabdrücke erfasst werden).
Personalausweise, die sich derzeit im Umlauf befinden, behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer.
Die Antragstellung ist daher nur mehr direkt bei den Passämtern in Österreich möglich (zB. Bezirkshauptmannschaften)!
29.07.2021