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Energieausweis

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

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Energieausweis 

 

Aufgrund der gültigen EU-Gebäude-Richtlinie hat der Kärntner Landtag die Kärntner Bauvorschriften mit Gesetz vom 14.12.2007, LGBl. Nr. 10/2008, geändert. Seit Inkrafttreten dieser Neuregulierung am 20. 2. 2008 ist für Neubauten von Gebäuden und die umfassende Sanierung von Gebäuden mit einer Gesamtnutzfläche über 1000 m² ein ENERGIEAUSWEIS erforderlich.

 

Einem Baubewilligungsansuchen ist daher ab sofort ein gültiger Energieausweis anzuschließen!

 

Weiters wurde mit Landesgesetz Nr. 13/2008 die Kärntner Energieeinsparungs- und Wärmeschutzverordnung beschlossen, welche die bautechnischen Anforderungen für die Energieeinsparung und den Wärmeschutz von Gebäuden festlegt.

Ebenso wurde die Bauansuchenverordnung per Landesgesetz (14/2008) an die neuen Erfordernisse angepasst.

 

Wie und wo erhalten Sie einen Energieausweis?

Welche Unterlagen benötigen Sie?

 

Unter folgenden Internet-Seiten können Sie detaillierte Informationen zum Energieausweis finden, sowie eine Liste der zur Berechnung und Ausstellung von Energieausweisen befugten Unternehmen:

 

www.energiebewusst.at

www.energieausweis.at 

 

Selbstverständlich stehen Ihnen auch die Mitarbeiter des Gemeindeamtes für Auskünfte zum Thema Energieausweis gerne zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

26.03.2008

letzte Änderung am 08.05.2024 16:49:07