GdeWappen

Dellach
im Drautal

Verkehrsbeschränkungen Tauwetterperiode

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

rufzeichen

Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 5t Gesamtgewicht für die bereits bekannten Verbindungsstraßen im Gemeindebereich, ausgenommen Fahrzeuge der Müllabfuhr, Lebendviehtransporte, Futtermitteltransporte. Auch für die Steiner Landesstraße gilt eine Gewichtsbeschränkung von 6 Tonnen. Es handelt sich dabei um eine unbedingt erforderliche „Schutzmaßnahme“ für unsere Straßen, um während der Tauwetterperiode größere Schäden zu vermeiden. 

 

02.03.2021

letzte Änderung am 16.05.2024 13:56:51