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Auch dieses Jahr gibt es für Haushalte mit geringem Einkommen eine Heizkostenunterstützung. Anträge können vom 15. Oktober 2021 bis einschließlich 15. März 2022 bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde eingebracht werden.
HKU-Richtlinien und Begriffserklärungen
29.09.2021