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In der Gemeindevorstandssitzung vom 09.07.2015 hat der Gemeindevorstand der Gemeinde Dellach im Drautal folgenden Beschluss einstimmig gefasst:
Studierenden aus der Gemeinde Dellach im Drautal an Universitäten und Fachhochschulen wird auf Antrag und nach Vorlage der Studienbestätigung ab dem Wintersemester 2015/2016 pro Semester ein Förderbeitrag in der Höhe von € 100,- gewährt.
Voraussetzung für die Auszahlung des Förderbeitrages ist, dass der/die Antragsteller/in mit Hauptwohnsitz in Dellach im Drautal gemeldet ist.
Die Frist für die Beantragung dieser Förderung endet mit Ablauf eines Jahres nach Ende des jeweiligen Studiensemesters.
23.07.2015