Sie befinden sich hier: Startseite
Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die Richtlinie „Erneuerbare Wärme“ am 30.06.2015 endet. Dies bedeutet, dass Anträge die nach diesem Zeitpunkt eingebracht werden, (es gelten das Datum des Poststempels, des Faxes oder des Emails) abgelehnt werden müssen.
Ab 01.07.2015 besteht für Anlagen für Wohngebäude nur mehr die Möglichkeit einer Landesförderung über die Wohnbauförderung (Neubauförderung oder Wohnhaussanierungsförderung).
Antragsteller, die bis zum 30.06.2015 einen Antrag gestellt haben, können entsprechend der Förderungsrichtlinie innerhalb von 2 Jahren alle erforderlichen Unterlagen (Abnahmeprotokoll, Originalrechnungen und –zahlungsnachweise sowie Meldezettel bei Neubauten) nachreichen.
Für weitere Fragen informieren wir Sie gerne unter Tel.: 050 536 18212.
Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 8 Kompetenzzentrum Umwelt, Wasser und Naturschutz Unterabteilung EW - Energiewirtschaft Flatschacher Straße 70 9020 Klagenfurt am Wörthersee Tel.: ++43(0)50 536-18213 www.energiewirtschaft.ktn.gv.at
02.06.2015