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Schulstartgeld

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Schulstartgeld

Das Land Kärnten gewährt für das Schuljahr 2013/14 neuerlich das „Schulstartgeld“ in Höhe von 50 Euro als Form der finanziellen Unterstützung für einkommensschwache Haushalte bei der Beschaffung von Schulbedarfsmitteln.

 

Anspruchsberechtigt sind:

·        Personen, die für schulpflichtige Kinder im Kalenderjahr 2013 Familienzuschuss beziehen oder bezogen haben

·        Personen, die Anspruch auf die Gewährung eines Heizzuschusses im Kalenderjahr 2013 haben, im Rahmen der Heizzuschussaktion 2012 einen Heizzuschuss erhalten haben oder eine soziale Mindestsicherung zum Lebensunterhalt im Kalenderjahr 2013 erhalten haben.

·         AusgleichszulagenempfängerInnen

·        Die Einkommensgrenze beträgt 1650 Euro netto monatlich und erhöht sich für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person um 123 Euro.

 

Die Antragsfrist beginnt am 30. Juli 2013 und endet am 30. Oktober 2013, Gutscheine können bis zum 30. November 2013 eingelöst werden, Barablöse ist ausgeschlossen.

 

Anträge und weitere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Magistrat oder dem Wohnsitzgemeindeamt sowie im Bürgerservice-Büro des Landeshauptmannes sowie telefonisch unter der Nummer 050 536 14645.

30.07.2013

letzte Änderung am 24.05.2024 11:34:11