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Rauchmelderpflicht in Kärnten
Laut neuen baurechtlichen Bestimmungen müssen in Kärnten seit 1. Oktober 2012 alle Neubauten mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden.
In bestehenden Häusern und Wohnungen sind diese mit einer Übergangsfrist bis 30. Juni 2013 einzubauen.
Den Feuerwehren der Gemeinde Dellach im Drautal ist der vorbeugende Brandschutz ein großes Anliegen. Nachdem der Zeitpunkt, zu dem in unserem Bundesland alle Häuser und Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet sein müssen, immer näher rückt, wurde beschlossen, nochmals eine Sammelaktion zu organisieren, die allen Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürgern die Möglichkeit zur preisgünstigen Anschaffung dieser Geräte bieten soll.
Aktionsende: 10. Juni 2013
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15.05.2013