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im Drautal

Bauthermographie des Landes Kärnten

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

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Aufgrund der kontinuierlich steigenden Kosten für die Beheizung von Gebäuden kommt der Vermeidung von Wärmeverlusten immer größere Bedeutung zu. Zur Feststellung des bauphysikalischen Zustandes von Gebäuden und als Anregung für energiesparende Maßnahmen bietet die Energiereferentin des Landes Kärnten, Landesrätin Dr. Beate Prettner, auch in der Heizperiode 2010/ 2011 die

Bauthermografieaktion des Landes Kärnten

für alle Interessierten an.

 

In Form einer Grobanalyse werden die Gebäude mit einer Thermografiekamera von allen Seiten auf Schwachstellen untersucht. Anhand der ausgearbeiteten Thermofotos können Gebäudebesitzer eventuelle Mängel erkennen oder auch die Qualität bereits umgesetzter Sanierungen überprüfen.

 

Berichte

Bauthermografische Aufnahmen können nur durchgeführt werden, wenn die Außentemperatur im Bereich zwischen +2 °C und -20 °C liegt, wenn es niederschlagsfrei ist und Windgeschwindigkeiten unter 4 m/s vorherrschen. Im Winter werden die angemeldeten Gebäude thermografisch und digital aufgenommen. Danach werden die Gebäude bewertet und die Berichte fertig gestellt. Das bedeutet, dass die Auswertungen den Kunden entsprechend dem Aufnahmezeitpunkt frühestens ab Anfang Frühjahr bis Ende Mai 2011 zugestellt werden können.

 

Anmeldeschluss: Freitag, 14.Jänner 2011

 

Vorgehensweise:

1. Gebäudeeigentümer melden sich bei der zuständigen Stelle der Gemeinde an.

Weitere Informationen (Grundvoraussetzungen für die Bauthermografie, Musterbericht, Kostenaufstellung) finden Sie auf unserer Website www.energiebewusst.at bzw. wird Ihnen vom Gemeindeamt mitgeteilt.

 

2. Die gemeldeten Objekte werden auf Grund der Witterungsbedingungen (Außentemperaturen Niederschlag bzw. Windverhältnisse) nach einer wegoptimierten Routenplanung bearbeitet. Vor Durchführung der Aufnahmen werden auf Grund erfahrungsgemäß schnell ändernder Wetterbedingungen die Gebäudeeigentümer kurzfristig vorher über den Thermografieeinsatz informiert.

 

3. Bezüglich der einzelnen Gebäudesituierungen wird die Gemeinde ersucht ob die tatsächliche Lage der Objekte mit den KAGIS - WGS84 übereinstimmt. Bei mehr als 6 Objekten in einem Gebiet sollte – falls erforderlich– eine ortskundige Person der Gemeinde den Sachverständigen begleiten.

 

4. Die fertig gestellten Berichte werden den Gemeinden übermittelt, welche dann die Verteilung an die einzelnen Gebäudeeigentümer durchführt. Mit gleicher Post wird der Gemeinde eine Sammelrechnung für alle Objekte zugesandt.

 

5. Die Objekteigentümer entrichten € 120,00 pro Bauthermographie an die Gemeinde, die die Gesamtsumme aller durchgeführten Bauthermographien gesammelt an energie:bewusst weiter leitet!

 

 

23.09.2010

letzte Änderung am 16.05.2024 13:56:51