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Photovoltaikförderung des Klima- und Energiefonds 2,6 Mio. Euro stehen für private Photovoltaik-Anlagen bis maximal 5 kWp für das Bundesland Kärnten zur Verfügung. Die Photovoltaik-Förderaktion 2010 ist zweistufig gestaltet und startet Ende Juni. Insgesamt stehen 35 Mio. Euro zur Verfügung. Gefördert werden private Anlagen bis max. 5 kWp. Die Förderung von Anlagenerweiterungen ist möglich, jedoch darf die gesamte Anlagen-Spitzenleistung nach der Erweiterung 5 kWpeak nicht überschreiten. Wer kann einreichen? Privatpersonen, die eine Anlage mit maximal 5 kWp errichten möchten, können eine Förderung beantragen. Voraussetzung ist, dass sich das Gebäude, auf dem die PV-Anlage gebaut werden soll, im Besitz des Antragstellers befindet. Es wird nur eine Anlage pro Förderwerber gefördert. Fördersummen Die Förderung wird in Form von Pauschalen gewährt und richtet sich nach der Art der Photovoltaik-Anlage: Für freistehende und Aufdach-Anlagen bis max 5,0 kWpeak gilt die Förderungspauschale: 1.300 Euro/kWpeak Für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen (GIPV) bis max 5,0 kWpeak gilt die Förderungspauschale: 1.700 Euro/kWpeak Unabhängig von den angegebenen Pauschalsätzen gilt, dass die Förderung des Klima- und Energiefonds 30% der anerkennbaren Investitionskosten (inkl. MwSt.) nicht überschreiten darf. Die Berechnung der Förderungshöhe, die in den Förderungsverträgen angeführt ist, basiert auf der vom Förderungswerber angegebenen kWpeak-Leistung und den angegebenen Gesamtkosten. Hierbei handelt es sich um einen Maximalbetrag, die tatsächliche Förderungshöhe kann erst im Zuge der detaillierten Prüfung der Endabrechnung festgestellt werden. Voraussetzungen Für den erzeugten Strom darf keine Ökostrom-Tarifförderung in Anspruch genommen werden. Die Förderung muss vor Projektbeginn und ausschließlich online beantragt werden. Ablauf der Einreichung Die Aktion läuft von 05.07 - 31.08.2010 (für das Bundesland Kärnten) Das Einreichverfahren ist nun zweistufig gestaltet. In der ersten Stufe erfolgt die Registrierung der grundlegenden Daten und Vergabe der Platzierung im jeweiligen Bundesland. Erst in der zweiten Stufe werden die genauen Einreichdaten und die benötigten Dokumente eingegeben bzw. hochgeladen. Dafür haben die Förderwerber 3 Tage Zeit. Für die Platzierung gilt Schritt eins.
Es gibt zeitlich gestaffelte Einreichtage für die Bundesländer, ab denen die Einreichung möglich ist. Die Bundeslandzuordnung bezieht sich auf den Standort der Photovoltaik-Anlage. Kärnten ab 05.07.2010, 18:00 Uhr Die Einreichung erfolgt ausschließlich über die Webseite http://www.photovoltaik2010.at/ SERVICETEAM PHOTOVOLTAIK 2010 Bei Fragen zur Förderaktion steht Ihnen ein Hotline-Team unter folgender Telefonnummer bzw. Mailadresse gerne zur Verfügung. Tel: +43 (1) - 31 6 31-730 Fax: +43 (1) - 31 6 31-99-730 mailto:PV2010@KOMMUNALKREDIT.AT Weitere Informationen und Unterlagen Alle Detail-Informationen zur Photovoltaikförderung des Klima- und Energiefonds 2010 finden Sie hier.
14.06.2010