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Kärntner Pendlergeld 2008/2009

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

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Das Kärntner Pendlergeld ist eine einmalige, freiwillige Leistung des Landes Kärnten an unselbstständig beschäftigte Arbeitnehmer mit einem Brutto-Arbeitseinkommen (exkl. Überstunden, Zulagen und Sonderzahlungen) aus sämtlichen Dienstverhältnissen von höchstens € 2.100,00 im Monat und deren Hauptwohnsitz in Kärnten und tatsächlicher Dienstort außerhalb der Wohngemeinde in einer Entfernung von mindestens 4 Zonen liegt.

Die Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte, an der die Beschäftigung regelmäßig tatsächlich ausgeübt wird, wird anhand der Tarifzonen des Öffentlichen Verkehrs in Kärnten (Zonenplan der Kärntner Linien) als Zonen-Anzahl über die kürzestmögliche Verbindung bestimmt. Die Ermittlung, der für die Förderung maßgeblichen Entfernung (Start- und Zielzone) obliegt der Ausgabestelle.

 

Antrag sowie nähere Auskünfte erhalten Sie unter Datei herunterladen: PDFwww.ktn.gv.at

14.01.2009

letzte Änderung am 16.05.2024 13:56:51