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im Drautal

Landeskinderbetreuungsbeihilfe

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

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Mit dieser Kinderbetreuungsbeihilfe ermöglicht das Land Kärnten Eltern ein „Gratiskindergartenjahr“ für ihr Kind, wenn es im Kinderbetreuungsjahr vor Eintritt der Schulpflicht steht. 
Besonders im letzten Jahr vor dem Schuleintritt ist der Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung aus pädagogischer Sicht sehr wertvoll. Kinder werden spielerisch auf die Schule vorbereitet und in der Entwicklung ihrer sozialen, sprachlichen und motorischen Fähigkeiten gefördert. Durch die Einführung der Landeskinderbetreuungsbeihilfe sollen insbesondere auch alleinerziehende Mütter und Väter finanziell entlastet werden.
Für einen Halbtagesplatz werden bis zu € 75,00 direkt mit dem Kindergartenbetreiber abgerechnet und für diesen Betrag ist kein gesonderter Antrag zu stellen. Datei herunterladen: WordDieses Antragsformular gilt für die einkommensabhängige Rückerstattung von Elternbeiträgen, die noch über die € 75,00 hinaus anfallen, was in der Regel bei einer ganztägigen Betreuung der Fall ist. Der Antrag ist bei der Gemeinde abzugeben.

Weiter Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Kärntner Landesregierung.

02.09.2008

letzte Änderung am 24.05.2024 11:49:02