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Die Kärntner Landesregierung hat beschlossen, zur Entlastung der Besitzer von Ein- und Zweifamilienwohnhäusern eine einmalige Förderung für thermische Maßnahmen zu gewähren.
Österreichische StaatsbürgerInnen, die Besitzer eines Eigenheimes (Eigentümer, Mieter, etc.) mit Standort in Kärnten sind, können im Zeitraum vom 01.12.2008 bis einschließlich 31.12.2009 einen Antrag für eine Förderung stellen.
Förderungsrichtlinien
Förderungsantrag
03.12.2008