GdeWappen

Dellach
im Drautal

Landtagswahlen bzw. Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen am 1. März 2009

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

220206185[53407].jpg

Am 1. März 2009 finden gleichzeitig die Landtagswahlen 2009 bzw. die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen 2009 statt.
 
Drei wesentliche Neuerungen gibt es: Das Wählen ab 16, die Briefwahl und den vorzeitigen Wahltag.
 
Wählen ab dem 16. Lebensjahr
 
Wer bis zum Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat darf bereits an der Wahl aktiv teilnehmen. 
 
Bei der Landtagswahl sind alle österreichischen Staatsbürger wahlberechtigt, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben (bisher 18. Lebensjahr), vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in Kärnten den Hauptwohnsitz haben.
 
Bei der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl sind alle österreichischen Staatsbürger und alle Staatsangehörigen anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben (bisher vor dem 1. Jänner des Jahres der Wahl), vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in der Gemeinde den Hauptwohnsitz haben. 
   
Briefwahl: 
 
Erstmals können Wahlberechtigte bei der Landtagswahl und der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl ihr Stimmrecht mittels Briefwahl ausüben. Die Briefwahl ermöglicht es allen Personen, die am Wahltag nicht im Wahllokal erscheinen können, die Stimme abzugeben. Dazu ist erforderlich, dass am Gemeindeamt rechtzeitig eine Wahlkarte beantragt wird. Die Wahlkarte kann schriftlich bis zu Mittwoch vor der Wahl (25.02.2009) angefordert werden. Eine persönliche Abholung ist bis Donnerstag vor der Wahl (26.02.2009) möglich. Die Besonderheit und Erleichterung bei der Briefwahl liegt darin, dass die Stimme bereits vor dem eigentlichen Wahltag abgegeben werden kann und das Aufsuchen eines (auswärtigen) Wahllokales nicht mehr erforderlich ist.
 
Bei der Landtagswahl muss die Wahlkarte bis spätestens am 8. Tag nach dem Wahltag (9. März 2009, 14.00 Uhr) bei der Bezirkswahlbehörde einlangen.
 
Bei der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl muss die Wahlkarte spätestens am Wahltag vor dem Schließen des letzten Wahllokales in der betreffenden Gemeinde einlangen.
 
Die Wahlkarte kann entweder im Postwege übermittelt oder auch unmittelbar am Sitz der betreffenden Gemeindewahlbehörde (bei der Landtagswahl Bezirkswahlbehörde) sowohl persönlich als auch mittels Boten abgegeben werden. 
  
Vorzeitiger Wahltag:
 
Erstmals wird die Möglichkeit einer vorzeitigen Wahlausübung ermöglicht. Sie können Ihr Stimmrecht vorzeitig am Freitag, 20. Feber 2009 von 17.00 bis 19.00 Uhr im Gemeindeamt Dellach im Drautal ausüben. Der vorzeitige Wahltag gilt sowohl für die Landtagswahl als auch für die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen.

Wahltag 1. März 2009:

Das Wahllokal in Dellach im Drautal befindet sich in der Volksschule und ist am Wahltag 1. März 2009 von 7.30 bis 13.00Uhr geöffnet.

Die Kundmachungen über die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen finden Sie auf der Online-Amtstafel.

Online-Beantragung von Wahlkarten

28.01.2009

letzte Änderung am 14.06.2024 11:16:29