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Dellach
im Drautal

Namensänderung: Studienbeihilfenbehörde

Eine Namensänderung ist grundsätzlich bei der Studienbeihilfenbehörde zu melden, damit Bescheide über die weitere Bewilligung der Studienbeihilfe zugestellt werden können.

Die Meldung der Namensänderung kann schriftlich (formloser Brief) oder persönlich durchgeführt werden. Eine Kopie der Heiratsurkunde ist beizulegen oder mitzubringen.

Letzte Aktualisierung: 2. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

letzte Änderung am 08.05.2024 16:49:07