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Familienbonus Plus

Informationen

Seit 1. Jänner 2019 ersetzt der Familienbonus Plus die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten und den Kinderfreibetrag.

Sie können ab sofort die monatliche Berücksichtigung des Familienbonus bei Ihrer Arbeitgeberin/Ihrem Arbeitgeber beantragen.

letzte Änderung am 08.05.2024 16:49:07