GdeWappen

Dellach
im Drautal

Zweitwohnsitzabgabe

Bemessungsgrundlage und Höhe der Abgabe

(1) Die Abgabe wird nach der Nutzfläche der Wohnung bemessen. Als Nutzfläche gilt die gesamte Bodenfläche einer Wohnung gemäß § 2 Z 5 Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 1997 - K-WBFG 1997, in der jeweils geltenden Fassung.

(2) Die Höhe der Abgabe beträgt pro Monat:

 a) bei Wohnungen mit einer Nutzfläche bis 30m2                                         €  5,00
 b) bei Wohnungen mit einer Nutzfläche von mehr als 30m2 bis 60m2                10,00
 c) bei Wohnungen mit einer Nutzfläche von mehr als 60m2 bis 90m2               € 17,50
    und
 d) bei Wohnungen mit einer Nutzfläche von mehr als 90m2                                        € 27,50     

(3) Die Höhe der Abgabe verringert sich um jeweils 10 vH der festgelegten Abgabenbeträge, wenn die Wohnung über keine Zentralheizung, keine elektrische Energieversorgung oder keine Wasserentnahmestelle in der Wohnung verfügt.

letzte Änderung am 26.04.2024 08:54:22