GdeWappen

Dellach
im Drautal

Wasserbezugsgebühren

Wasserbenützungsgebühr: 

(1) Diese Benützungsgebühr für die tatsächliche Inanspruchnahme ist zu entrichten aufgrund des Wasserverbrauchs. Die Höhe der Gebühr ergibt sich aus der Vervielfachung des mittel Wasserzählers ermittelten tatsächlichen Wasserverbrauches ein es Jahres in Kubikmeter mit dem Gebührensatz. 

(2) Die Wasserbezugsgebühr für die Gemeindewasserversorgungsanlage beträgt € 1,16 (inkl. 10 % MWSt) je Kubikmeter Wasserverbrauch; ab dem 1. Oktober 2025: 1,19.



Bereitstellungsgebühr:

(1) Die Bereitstellungsgebühr ist für jene Grundstücke oder Gebäude zu entrichten, für die ein Anschlussauftrag erteilt oder ein Anschlussrecht eingeräumt wurde.

(2) Eine Bereitstellungsgebühr wird für jedes an die Gemeindewasserversorgungsanlage angeschlossene Grundstück in Höhe von € 42,44 (inkl. 10 % MWSt) je Objekt und Jahr festgesetzt; ab dem 1. Oktober 2025: 43,71.

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- Wasserversorgungsanlage

letzte Änderung am 13.06.2025 08:38:37