GdeWappen

Dellach
im Drautal

Wasseranschlussbeitrag

 Bemessungsgrundlage und Höhe der Abgabe  

Die Abgabe wird nach der Nutzfläche der Wohnung bemessen. Als Nutzfläche gilt die gesamte Bodenfläche einer Wohnung gemäß § 2 Z 5 Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 1997 - K-WBFG 1997, in der jeweils geltenden Fassung.
     

Der Wasseranschlussbeitrag beträgt €1.700,-- inkl. 10 % USt. je BWE    

 

1 BWE= 100mWohnnutzfläche 

letzte Änderung am 26.04.2024 08:54:22