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Dellach
im Drautal

Wahlen

Zahlreiche Informationen zum Thema Wahlen bieten die Seiten des Bundesministerium für Inneres.

Man unterscheidet grundsätzlich zwischen...

Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen:

Aktiv wahlberechtigt, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, sind in der Regel

  • alle österreichischen Staatsbürgerinnen/Staatsbürger sowie nicht österreichische EU-Bürgerinnen/Bürger,
  • die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
  • in der jeweiligen Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben und
  • am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind.

Landtagswahlen:

Aktiv wahlberechtigt, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, sind

  • alle österreichischen Staatsbürgerinnen/Staatsbürger,
  • die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, und
  • grundsätzlich ihren Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland haben.

Nationalratswahlen:

Aktiv wahlberechtigt, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, sind

  • alle österreichischen Staatsbürgerinnen/österreichischen Staatsbürger,
  • die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und
  • nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

An einer Wahl können nur Wahlberechtigte, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind, teilnehmen.

Europawahlen:

Aktiv wahlberechtigt bei Europawahlen, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, sind alle Frauen und Männer,

  • die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder in der Europa-Wählerevidenz eingetragene EU-Bürgerinnen/EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich sind,
  • am Wahltag 16 Jahre alt sind,
  • in Österreich bzw. ihrem Herkunftsland nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • am Stichtag in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde geführt werden.

Neben österreichischen Wahlberechtigten mit Hauptwohnsitz im Inland ("Inlandsösterreicherinnen/ Inlandsösterreicher") sind demnach auch in die Europa-Wählerevidenz eingetragene Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland ("Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher") und in diesem Register eingetragene andere EU-Bürgerinnen/andere EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich bei Europawahlen wahlberechtigt.

Wählerevidenz

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben und sich an Wahlen oder Volksabstimmungen in Österreich dennoch beteiligen wollen, müssen Sie in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein.

Wahlkarte

Wähler, die sich voraussichtlich am Wahltag nicht am Ort ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis aufhalten werden und deshalb ihr Wahlrecht nicht ausüben können, haben Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte.

Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte für die Ausübung des Wahlrechtes haben ferner Personen, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals am Wahltag aus Krankheitsgründen unmöglich ist und sie die Stimmabgabe vor einer besonderen Wahlbehörde in Anspruch nehmen wollen. Die Ausstellung der Wahlkarte ist bei der Gemeinde, von der der Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde, bis spätestens am 3. Tag vor dem Wahltag mündlich oder schriftlich zu beantragen. Im Ausland kann die Ausstellung und Ausfolgung der Wahlkarte auch im Wege der österr. Vertretungsbehörden beantragt werden.

Zuständig

letzte Änderung am 16.05.2024 13:56:51