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Ab Freitag, 09.02.2024: Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 5t Gesamtgewicht für die bereits bekannten Verbindungsstraßen im Gemeindebereich, ausgenommen Fahrzeuge der Müllabfuhr, Lebendviehtransporte, Futtermitteltransporte. Es handelt sich dabei um eine unbedingt erforderliche „Schutzmaßnahme“ für unsere Straßen, um während der Tauwetterperiode größere Schäden zu vermeiden.
31.01.2024