Staatsbürgerschaftsnachweise:
Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die Bestätigung, dass eine bestimmte Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Die Staatsbürgerschaft kann durch Abstammung oder Verleihung erworben werden.
Staatsbürgerschaftsnachweise können von jedem Standesamt in Österreich - nach vollständiger Erfassung der Person im ZPS - ausgestellt werden.
Der Hauptwohnsitz des Antragstellers muss in Österreich sein. Personen, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben, erhalten den Staatsbürgerschaftsnachweis von der jeweiligen österreichischen Vertretungsbehörde.
Bei Erstausstellung bis zum 2. Geburtstag des Kindes gebührenfrei, danach pro Nachweis € 46,60.
Erforderliche Unterlagen
Mehr Informationen dazu finden Sie auf help.gv.at