Wer kann teilnehmen?
- Alle Kärntner Senior:innen ab dem 65. Lebensjahr, welche sozial- und erholungsbedürftig sind und keine besondere Betreuung oder Pflege benötigen.
Wann findet die Aktion statt?
28. April Drobollach
12. Mai Weißensee
26. Mai Feld am See
22. September Feld am See
06. Oktober Drobollach
13. Oktober Feld am See (noch offen)
Wo können sich Interessierte melden?
Die Anmeldung für die Seniorenerholungsaktion 2025 hat beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt/Sozialamt bis spätestens 20. März 2025 zu erfolgen.
- Für die Nominierung dürfen wir Ihnen ein Antragsformular zur Verfügung stellen.
- Ein ärztliches Attest ist von unserer Seite nicht notwendig, die Teilnehmer müssen aber in der Lage sein ihren Alltag selbstständig zu bewältigen.
- Als Einkommensgrenze gilt der aktuelle (2025) Ausgleichszulagenrichtsatz (plus max. 10 Prozent).
- Die Anreise erfolgt mit einem Sammelbus von den jeweiligen Bezirksstädten aus.
- Nach Nominierung durch die Gemeinde/Sozialamt bis spätestens 20. März 2025 erfolgt die Zuteilung zu den jeweiligen Urlaubszielen und die Einladung mit Programm zum konkreten Termin.
- Für die Gemeinde fallen keine Kosten an. Sie haben aber bitte dafür Sorge zu tragen, dass die Senior:innen zur Sammelstelle in die jeweilige Bezirksstadt gebracht werden.