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Dellach
im Drautal

Katastrophenschäden

Die von der Kärntner Landesregierung veranlassten Hilfsmaßnahmen zur Behebung der in Kärnten durch Naturkatastrophen verursachten Schäden an privatem Gut werden vom "Kärntner Nothilfswerk" koordiniert.

 

Anträge zur Förderung der Behebung von Katastrophenschäden sind innerhalb von 6 Monaten nach Schadenseintritt über das Gemeindeamt zu stellen. 

folgende Unterlagen sind dem Antrag beizulegen:

- Bestätigungen über evtl. erhaltene Versicherungsleistungen, Spenden und sonstige Zuschüsse

- Einheitswertbescheid, Lohnzettel, Pensionsbestätigungen aller Personen, die mit dem Geschädigten im gemeinsamen Haushalt leben

 

Die Feststellung der Art, des Ausmaßes und der Höhe des Schadens im Einzelfall obliegt der Schadensfeststellungskommission. 
Bei Waldflächen beträgt die Schadensuntergrenze mindestens 0,3 ha Kahlfläche.

Die vom Kärntner Nothilfswerk gewährten Katastrophenbeihilfen werden über die Gemeinde an die Geschädigten ausgezahlt. Die zur Behebung des Schadens notwendigen Ausgaben sind nachzuweisen. Die Kontrolle über die erfolgte Schadenbehebung erfolgt durch die Gemeinde. 

 

letzte Änderung am 30.04.2024 09:24:30