GdeWappen

Dellach
im Drautal

Kanalbenützungsgebühren Stein

Abwassergenossenschaft Stein

Bereitstellungsgebühr

(1) Die Bereitstellungsgebühr ist für jene Gebäude zu entrichten, für welche die Kanalisationsanlage Stein bereitgestellt wird (Möglichkeit zur Benutzung). Für diese Gebäude muss die Anschlusspflicht ausgesprochen oder ein Anschlussrecht eingeräumt sein.
(2) Die Bereitstellungsgebühr beträgt:
für jedes Objekt pauschal € 100,- (inkl. 10 % MWSt.)

Benützungsgebühren

(1) Die Benützungsgebühr für die Kanalisationsanlage Stein wird nach dem durchschnittlichen, ortsüblichen Abwasseranfall pauschaliert und beträgt

a) je Bewohnerin/Bewohner eines Objektes im Einzugsgebiet der Kanalisationsanlage Stein
pro Jahr € 54,- (inkl. 10% MWSt.);

b) je Gästebett, welches in einem Objekt im Einzugsgebiet der Kanalisationsanlage Stein im Rahmen der Privatzimmervermietung oder gewerblichen Gästebeherbergung zur Verfügung gestellt wird
pro Jahr € 13,- (inkl. 10% MWSt.)

(2) Als Bewohnerin/Bewohner eines Objektes im Sinne des Abs. 1 gelten Personen, die in einem Objekt innerhalb des Einzugsbereiches der Kanalisationsanlage zum Stichtag der Abgabenfestsetzung mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind.

letzte Änderung am 26.04.2024 08:54:22