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Dellach
im Drautal

Kanalbenützungsgebühren

Bereitstellungsgebühr 

(1)   Die Bereitstellungsgebühr ist für jene Gebäude und befestigten Flächen zu entrichten, für welche die Gemeindekanalisationsanlage Dellach im Drautal bereitgestellt wird (Möglichkeit der Benützung). Für diese Gebäude und befestigten Flächen muss die Anschlusspflicht ausgesprochen oder ein Anschlussrecht eingeräumt sein.
 
(2) Die Höhe der jährlichen Bereitstellungsgebühr beträgt pro Gebäude inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 10 %:


a) vom 1. Oktober 2023 bis 30. September 2024: 144,20 Euro

b) vom 1. Oktober 2024 bis 30. September 2025: 148,53 Euro

c) ab dem 1. Oktober 2025: 153,00 Euro.


 
Benützungsgebühr 
 
(1)   Die Höhe der Kanalgebühr ergibt sich aus der Vervielfachung des zuletzt mittels Wasserzählers ermittelten Wasserverbrauches eines Jahres (Ablesezeitraum) in Kubikmeter mit dem Gebührensatz.
 
(2) Der Gebührensatz beträgt inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 10 %:

a) vom 1. Oktober 2023 bis 30. September 2024: 2,58 Euro

b) vom 1. Oktober 2024 bis 30. September 2025: 2,65 Euro

c) ab dem 1. Oktober 2025: 2,73 Euro.

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letzte Änderung am 17.04.2025 11:28:46