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Dellach
im Drautal

Kanalbenützungsgebühren

Bereitstellungsgebühr 

(1)   Die Bereitstellungsgebühr ist für jene Gebäude und befestigten Flächen zu entrichten, für welche die Gemeindekanalisationsanlage Dellach im Drautal bereitgestellt wird (Möglichkeit der Benützung). Für diese Gebäude und befestigten Flächen muss die Anschlusspflicht ausgesprochen oder ein Anschlussrecht eingeräumt sein.
 
(2)   Die Bereitstellungsgebühr beträgt pro Gebäude und pro befestigte Fläche EURO 144,20 (inkl. 10 % MWSt.)

 
Benützungsgebühr 
 
(1)   Die Höhe der Kanalgebühr ergibt sich aus der Vervielfachung des zuletzt mittels Wasserzählers ermittelten Wasserverbrauches eines Jahres (Ablesezeitraum) in Kubikmeter mit dem Gebührensatz.
 
(2)   Der Gebührensatz beträgt Euro 2,58 (inkl. 10 % MWSt.)

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letzte Änderung am 29.04.2024 09:27:46