GdeWappen

Dellach
im Drautal

Kanalanschlussbeitrag

Bemessungsgrundlage und Höhe der Abgabe

Die Abgabe wird nach der Nutzfläche der Wohnung bemessen. Als Nutzfläche gilt die gesamte Bodenfläche einer Wohnung gemäß § 2 Z 5 Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 1997 - K-WBFG 1997, in der jeweils geltenden Fassung.

Der Kanalanschlussbeitrag beträgt € 2.543,55 je BWE

1 BWE= 100 m2 Wohnnutzfläche

 

letzte Änderung am 26.04.2024 08:54:22