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Dellach
im Drautal

Jagdrecht

In Jagdrechtsangelegenheiten ist die Bezirkshauptmannschaft Spittal a.d. Drau, Abteilung Jagd/Fischerei/Grundverkehr zuständig.

Tel. Nr. 050/536 622 16.

 

Auf der KAGIS-Seite des Landes Kärnten können Sie die Jagdgebiete in Kärnten ansehen.

Der Pächter der Gemeindejagd Dellach im Drautal ist die Jagdgesellschaft Dellach.

 

Jagdpachtzins

Der Jagdpachtzins für die Gemeindejagd wird jeweils im Jänner für das vergangene Jahr an die Grundeigentümer ausbezahlt.

Das Verzeichnis über die Abrechnung des Jagdpachtzinses liegt zuvor zwei Wochen im Gemeindeamt (Gemeindekasse) zur Einsichtnahme auf. Beschwerden gegen die Abrechnung oder gegen die Feststellung der Anteile sind innerhalb zwei Wochen, vom Tage der Kundmachung an gerechnet, beim Bürgermeister schriftlich einzubringen.

letzte Änderung am 30.04.2024 09:24:30