GdeWappen

Dellach
im Drautal

Fundamt

Verloren und abgegeben wird alles - angefangen vom Schlüsselbund über Geld, Brillen, Handys, Sturzhelme, Rucksäcke bis hin zum Fahrrad. Fundgegenstände werden in der Gemeinde ein Jahr verwahrt. Nach Ablauf eines Jahres werden diese dem Finder unter Eigentumsvorbehalt zur weiteren Verwendung ausgefolgt. Nach Ablauf von einem Jahr ab dem Tag der Abnahme der Fundanzeige geht der Fundgegenstand in das unbedingte Eigentum des Finders über. 

Mehr Informationen dazu auf HELP.gv

Eine Auflistung der Fundgegenstände finden Sie hier!

 

 

 

letzte Änderung am 30.04.2024 09:24:30