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Entgelte
für die Benützung des
Alt- und Problemstoffsammelzentrums (ASZ) der Gemeinde Dellach im Drautal
gültig ab 1. Jänner 2007
A) Entgeltpflichtige Übernahme:
B) Kostenlose Übernahme:
Leuchtstoffröhren
Problemstoffe aus Haushalten
Altglas (Hohlglas weiß und bunt)
Alttextilien
Verpackungsmaterial (gelbe Tonne)
In den unter Punkt A) angeführten Entgelten ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.
Auch gebrauchsfähige Gegenstände gelten als Altstoffe, für deren Übernahme ebenfalls entsprechende Entgelte zu leisten sind. Die Gemeinde ist berechtigt, für die Weitergabe von gebrauchsfähigen Gegenständen Kostenersätze einzuheben.
Für die Übernahme von Kleinmengen jener Altstoffe, für die ein Entgelt je Kubikmeter zu entrichten ist, wird von der Gemeinde Dellach im Drautal ein Mindestentgelt von € 4,- pro Anlieferung eingehoben, soferne sich aus der Berechnung: angelieferte Menge mal Tarif, ein geringeres Entgelt ergeben würde.
Die Festlegung der übergebenen Altstoffmengen erfolgt an Ort und Stelle durch das Personal des Altstoffsammelzentrums mittels Schätzung. Die Zuordnung der Alt- und Problemstoffe obliegt ebenfalls dem Personal des Altstoffsammelzentrums.
Die Entgelte für die Altstoffübernahme laut Punkt A) sind bei Übergabe der Stoffe/Gegenstände im Altstoffsammelzentrum zu entrichten.
Der Bürgermeister:
Johannes Pirker
Sperrmüll