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Dellach
im Drautal

Energieausweis

Aufgrund der gültigen EU-Gebäude-Richtlinien hat der Kärtner Landtag die Kärntner Bauvorschriften mit Gesetz vom 14.12.2007, LGBl. Nr. 10/2008, geändert. Seit Inkrafttreten dieser Neuregulierung am 20.02.2008 ist für Neubauten von Gebäuden und die umfassende Sanierung von Gebäuden mit einer Gesamtnutzfläche über 1000 m2 ein ENERGIEAUSWEIS erforderlich.

Einem Baubewilligungsansuchen ist daher ab sofort ein gültiger Energieausweis anzuschließen!

Weiters wurde mit Landesgesetz Nr. 13/2008 die Kärntner Energieeinsparungs- und Wärmeschutzverordnung beschlossen, welche die bautechnischen Anforderungen für die Energieeinsparung und den Wärmeschutz von Gebäuden festlegt.
Ebenso wurde die Bauansuchenverordnung per Landesgesetz (14/2008) an die neuen Erfordernisse angepasst.

Wie und wo erhalten Sie einen Energieausweis? Welche Unterlagen benötigen Sie?

Unter folgenden Internet-Seiten können Sie detaillierte Informationen zum Energieausweis finden, sowie eine Liste der zur Berechnung und Ausstellung von Energieausweisen befugten Unternehmen:

http://www.energiebewusst.at/

Selbstverständlich stehen Ihnen auch die Mitarbeiter des Gemeindeamtes für Auskünfte zum Thema Energieausweis gerne zur Verfügung.

letzte Änderung am 30.04.2024 09:24:30