GdeWappen

Dellach
im Drautal

Behindertenhilfe

Gesetz zur Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung (Kärntner Chancengleichheitsgesetz - K-ChG)

Ziel dieses Gesetzes ist, Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten und ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Dieses Gesetz gilt für Menschen mit Behinderung. Menschen mit Behinderung sind Personen, deren physische, geistige oder psychische Funktion oder deren Sinnesfunktion nicht nur vorübergehend wesentlich beeinträchtigt ist und deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben dauerhaft wesentlich erschwert wird. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von voraussichtlich mehr als sechs Monaten.

Vorwiegend altersbedingte Funktionsbeeinträchtigungen gelten nicht als Behinderung im Sinne dieses Gesetzes.

Als Leistungen für die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung kommen in Betracht:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Zuschüsse zu Therapien und Hilfsmitteln
  • Förderung der Erziehung und Entwicklung
  • Fähigkeitsorientierte Beschäftigung und berufliche Eingliederung
  • Assistenzleistungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
  • Unterbringung in Einrichtungen
  • Beratung für Menschen mit Behinderung
  • Soziale Unterstützungsleistungen
  • Fahrtkostenzuschuss

Anträge auf Leistungen nach diesem Gesetz dürfen bei der Gemeinde oder der Bezirksverwaltungsbehörde, in deren Wirkungsbereich sich der Mensch mit Behinderung aufhält, oder bei der Landesregierung eingebracht werden.

Nehmen Sie vor Antragstellung Kontakt mit uns auf. Sie erhalten einen Termin für die Aufnahme des Antrages!
 

letzte Änderung am 30.04.2024 09:24:30